Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt zur Europawahl sind gemäß § 6 Europawahlgesetz Bürgerinnen und Bürger, die
- am Wahltag Deutsche/ Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/ Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind.
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten.
- nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Dabei sind bei der Europawahl für Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft und Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern einige Unterschiede zu berücksichtigen.
Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am 28. April 2024 in Siegen gemeldet sind, sind hier von Amts wegen, also automatisch eingetragen.
Wenn Sie nach dem 28. April innerhalb von Siegen umziehen oder neu nach Siegen ziehen müssen Sie abhängig vom An- bzw. Ummeldetermin folgendes beachten, um im Wählerverzeichnis zu stehen:
- Wenn Sie sich ab dem 29. April 2024 innerhalb Siegens ummelden, bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks Ihrer bisherigen Wohnung eingetragen und können am Wahltag nur dort wählen. Möchten Sie in Ihrem neuen Wahlbezirk wählen, können Sie bis zum 7. Juni 2024 (18.00 Uhr) Ihre Briefwahlunterlagen bei uns beantragen. Mit dem darin enthaltenen Wahlschein können Sie in jedem Wahlraum in Siegen wählen.
- Wenn Sie zwischen dem 29. April und dem 19. Mai 2024 aus einer anderen Gemeinde in Deutschland oder aus dem Ausland nach Siegen ziehen und hier wählen möchten, müssen Sie bei uns einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Andernfalls bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres letzten Wohnortes eingetragen. Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 bei uns postalisch eingehen.
- Wenn Sie ab dem 20. Mai 2024 innerhalb Deutschlands umziehen und sich ummelden, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können nur dort das Wahlrecht ausüben. Sie können entweder durch Briefwahl oder vor Ort wählen.
Sollten Sie aufgrund des Cyber-Angriffs auf die Südwestfalen-IT (SIT) und der damit verbundenen Schließungszeit der Bürgerbüros ihre Anmeldung in Siegen von außerhalb der Gemeinde noch nicht durchgeführt haben, so bitten wir Sie dies zeitnah nachzuholen.
Sollten Sie aufgrund von Wartezeiten einen Termin erst nach dem 19. Mai 2024 erhalten, so melden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 0271 404-1111 mit dem Hinweis auf den "Zuzug von außerhalb der Gemeinde Siegen". Sie erhalten dann einen zeitnahen Sondertermin, um die Aufnahme in das Wählerverzeichnis sicherstellen zu können.
Weitere Informationen
Kontakt zum Wahlamt
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Wahlen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
0271 404-1000
wahlen@siegen-stadt.de
Öffnungszeiten Wahlbüro im Ratssaal des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen
Montag bis Mittwoch
08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Am Freitag, 7. Juni 2024, ist das Wahlbüro bis 18.00 Uhr geöffnet.