Hochwasser/ Starkregen

Die erschütternden Bilder der Hochwasserkatastrophe in NRW und in Rheinland-Pfalz bestimmten 2021 monatelang die Bilder in den Medien. Starkregen- und Hochwasser-Ereignisse nehmen auch bei uns zu; aktuell (September 2024) gibt die Situation in Polen, Tschechien und Österreich Grund zur Sorge.

Von derartigen katastrophalen Überschwemmungen ist das Siegerland bisher zum Glück verschont geblieben. Jedem sollte aber klar sein, dass Wetterlagen mit länger andauernden Starkniederschlägen und Überflutungsgefahr in Zukunft mit größerer Wahrscheinlichkeit auch das Siegerland und die Stadt Siegen erfassen können. Um hierauf besser vorbereitet zu sein, wurden in den letzten Jahren von Wasserwirtschaftsexperten landesweit hochwassergefährdete Bereiche in den Flußauen erfasst und in Karten dargestellt. Diese Karten sollen helfen, natürliche Überschwemmungsflächen zu bewahren oder zurückzugewinnen und gefährdete Bereiche von einer Bebauung frei zu halten.


Hochwassergefahrenkarten/ Hochwasserrisikokarten

Die Bezirksregierung Arnsberg hat in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Stadt Siegen in den letzten Jahren die potenziellen Gefahren analysiert und Hochwassergefahrenkarten erarbeitet. Auf dieser Grundlage können Sie Ihre persönlichen Risiken einschätzen und Vorsorge treffen.

Die Karten können auf der Portalseite "flussgebiete.NRW" des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden:

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (flussgebiete.NRW)

Zum besseren Verständnis der Karten steht eine Lesehilfe zur Verfügung:

Hochwassergefahrenkarten/ Hochwasserrisikokarten - Erläuterungen und Lesehilfe

Auszüge aus den Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregierung Arnsberg

Auszug aus der Hochwassergefahrenkarte für die Sieg im Bereich der Innenstadt, Hochwasserszenario 'HQextrem' (Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Dezember 2019)

Auszug aus der Hochwassergefahrenkarte für die Sieg im Bereich Niederschelden, Hochwasserszenario 'HQextrem' (Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Dezember 2019)

Auszug aus der Hochwassergefahrenkarte für die Sieg im Bereich Dillnhütten, Hochwasserszenario 'HQextrem' (Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Dezember 2019)


Starkregengefahrenhinweiskarte und Hochwasser-Gefahrenkarten NRW

Die Starkregengefahrenhinweise stellen die Ergebnisse der Simulation von Starkregenereignissen für das Gebiet von Nordrhein-Westfalen (NRW) dar. Die Daten enthalten jeweils die maximale Wasserstandshöhe und die maximalen Fließgeschwindigkeit für ein seltenes und ein extremes Ereignis. Die Ergebnisse wurden auf der Grundlage eines 3D-Modells (DGM1 NRW), den ATKIS/ALKIS-Daten NRW, KOSTRA-Daten des DWD und weiteren ergänzenden Geodaten berechnet. Diese landesweite Berechnung bietet einen Überblick über die Gefahrenbereiche von Starkregenereignissen für das Land NRW und kann für detailliertere Analysen als Basis dienen. 

Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) für Nordrhein-Westfalen | Hochwasser-Gefahrenkarten

Übersichtsseite zu "Hochwasser und Starkregen" des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie ...

Hinweiskarte "Starkregengefahrenhinweise in Nordrhein-Westfalen" ...

Hochwasser-Gefahrenkarten für Nordrhein-Westfalen ...


Hochwassergefährdung in Siegen

Folgende Bereiche wären in Siegen bei einem hundertjährigen Hochwasser überflutet:

Birlenbacher Straße

Bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis kommt es im Bereich Birlenbacher Straße Kreuzung Weidenauer Straße und Geisweider Straße aufgrund des Engpasses im Bereich der Verrohrung des Birlenbaches zu Überschwemmungen. Es sind Wohngebäude und Industriebetriebe betroffen.
Bei einem extremen Hochwasserereignis sind die betroffenen Flächen nur unwesentlich größer.

Geisweid (Industriegebiet)

Bei einem häufigen Hochwasserereignis wird das nördliche Firmengelände von den Deutschen Edelstahlwerken im Bereich Geisweid von Hochwasser durchflossen. Dabei sind auch IVU-Anlagen (Industrielle Anlagen mit erhöhtem Risiko der Umweltverschmutzung) betroffen. Bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis fließt das Wasser durch den südlichen Bereich des Firmengeländes der Deutschen Edelstahlwerke.
Bei einem extremen Hochwasserereignis werden weitere Hallenbereiche überflutet, dazu zählt eine weitere IVU-Anlage.

Eisern

Bei einem häufigen Hochwasserereignis kommt es zu Überflutungen von Wohnbebauung und einer öffentlichen Einrichtung (Schule) im Bereich "In der Bitze". Bei einem hundertjähren Hochwasserereignis sind zusätzliche Wohngebäude im Bereich Obersdorfer Straße und ein Kindergarten ("In der Bitze") von Überschwemmungen betroffen.
Bei einem extremen Hochwasserereignis nehmen die überfluteten Flächen vor allem im Bereich "In der Bitze" zu. Dabei werden neben Wohnbebauung auch ein Feuerwehrgebäude und das Bürgerhaus Eisern überschwemmt.

Hochwasserrisiko-Managementplan

Hochwasserrisiko-Managementpläne umfassen eine Risikobeschreibung und benennen Ziele und Maßnahmen für alle Handlungsbereiche, die im Zusammenhang mit Hochwasser in einem Flussgebiet relevant sind. Die Pläne gelten jeweils für sechs Jahre (Zeitraum für den zweiten Plan: 2021 bis 2027) und werden turnusmäßig aktualisiert.

Auch für das Stadtgebiet Siegen existiert ein Hochwasserrisiko-Managementplan für die hier verlaufenden Fließgewässer

  • Alche,
  • Birlenbach,
  • Eisernbach,
  • Ferndorf,
  • Sieg und
  • Weiß.

Steckbrief (Maßnahmenplanung zur Verminderung von Hochwasserrisiken)

In einem "Steckbrief" werden die für das Stadtgebiet Siegen bestehenden Hochwasserrisiken und umgesetzte bzw. geplante Maßnahmen aufgezeigt:

Hochwasserrisikomanagementplanung NRW - Kommunensteckbrief Siegen (Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW)

Der Hochwasserrisiko-Managementplan wurde von der Bezirksregierung Arnsberg unter Einbindung von Akteuren verschiedener Ebenen und Bereiche erarbeitet. Für Ihren Einzugsbereich hat sich auch die Stadt Siegen an der Planung maßgeblich beteiligt. Ziel des Hochwasserrisiko-Managements ist es, Hochwasser möglichst gar nicht erst zu einem Risiko für den Menschen und seine Tätigkeiten werden zu lassen, beispielsweise indem das Wasser in Auen oder durch Rückhaltebecken kontrolliert abfließen kann, statt in bebautem Gebiet über die Ufer zu treten. Wo Risiken nicht gänzlich vermieden werden können, sollen zumindest die möglichen Schäden gemindert werden, etwa durch ein koordiniertes Risikomanagement von Kommunen und Unternehmen, durch bauliche Maßnahmen und durch eine gut vorbereitete Gefahrenabwehr.

Der aktuelle Plan für Siegen sieht folgende Maßnahmen auf der kommunalen Ebene vor:

  • Unterhaltung technischer Hochwasserschutz-Einrichtungen und sonstiger Strukturen zur Hochwasserabwehr. 
  • Freihaltung der Abflussquerschnitte im Rahmen der Unterhaltungspflicht einschließlich der Aufstellung und Umsetzung von Gewässerunterhaltungsplänen. 
  • Aufstellung und Aktualisierung von Alarm - und Einsatzplänen für den Hochwasserfall (Gefahrenabwehrplan) einschließlich deren Umsetzung im Hochwasserfall.

Die Stadt Siegen realisiert die vorgenannten Maßnahmen sowohl mit eigenen finanziellen Mitteln als auch über Förderprogramme des Landes.

Die kommunalen Maßnahmen müssen individuell durch die Eigenvorsorge ergänzt werden. Informationen zur Eigenvorsorge hält der Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi), Telefon: 0271 3145-5, bereit. 

Im Internet sind ebenfalls viele Informationen zu finden. Eine Zusammenstellung finden Sie am Ende dieser Seite aufgeführten Download-Dokumenten (⇢ Ratgeber/ Veröffentlichungen/ Publikationen) sowie auf der Internetseite: www.flussgebiete.nrw.de.

Starkregen- und Hochwasserereignisse: Fragen und Antworten (FAQ)

Was ist Starkregen?

Charakteristisch für ein Starkregenereignis ist eine meist kleinräumige Ausdehnung des Niederschlaggebiets. Daher ist oft nicht das gesamte Stadtgebiet von einem Starkregenereignis betroffen, sondern lediglich einzelne Ortsteile. Die Niederschlagsmenge, die in kurzer Zeit über den betroffenen Gebieten niedergeht, ist allerdings sehr groß. In der Folge kommt es häufig zu überfluteten Straßen und Grundstücken sowie vollgelaufenen Kellern, Unterführungen oder Tiefgaragen. Ebenso kann es zu einem sprunghaften Ansteigen des Wasserspiegels in den Gewässern kommen, was zu einem Hochwasser führen kann. Eine einheitliche Definition für ein Starkregenereignis existiert nicht. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt beispielsweise in zwei Stufenvor Starkregen.

Markante Wetterwarnung:
wenn 15 bis 25 mm Niederschlag in 1 Stunde vorhergesagt sind, oder 20 bis 35 mm in 6 Stunden fallen sollen.

Unwetterwarnung:
wenn mehr als 25 mm Niederschlag in 1 Stunde, oder mehr als 35 mm in 6 Stunden vorhergesagt werden.

Wann tritt Starkregen auf?

Starkregen tritt typischerweise in warmen Sommermonaten auf. Je wärmer die Luft ist, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Trifft die warme Luft mit kalter Luft zusammen, kondensiert die Feuchtigkeit schlagartig und ergießt sich auf relativ kleinem Raum. Es kommt zu unwetterartigen Regenfällen. Diese sind besonders gefährlich, wenn sich die Regenwolken kaum oder gar nicht von der Stelle bewegen.

Lässt sich Starkregen vorhersagen?

Starkregen ist schwer vorherzusagen, weil er räumlich begrenzt auftritt. Oft lässt sich nur vorhersagen, dass das Wetter an einem bestimmten Tag in einer bestimmten Region zu Starkregen neigt (beispielsweise "Am Abend kann es im Sauer- und Siegerland zu Gewittern mit zum Teil unwetterartigen Regenfällen kommen..."). Wo genau ein Starkregenereignis eintritt, lässt sich nicht bzw. nur unmittelbar vor dem Ereignis vorhersagen. Nicht selten kommt es vor, dass in einem Ortsteil ein Starkregen niedergeht während angrenzende Ortsteile trocken bleiben. Das macht Starkregen so schwer vorhersagbar.

Werden Starkregenereignisse in Zukunft häufiger auftreten?

Starkregenereignisse gab es schon immer. Durch den Klimawandel und die damit einhergehende globale Erderwärmung ist jedoch davon auszugehen, dass es zukünftig auch im Siegerland häufiger zu außergewöhnlichen Starkregenereignissen kommt.

Was unterscheidet Starkregen von Hochwasser?

Die betroffenen Gebiete bei einem Hochwasser liegen nah an den über die Ufer tretenden Gewässern. Sie lassen sich verhältnismäßig gut eingrenzen oder sind durch vergangene Ereignisse bekannt. Starkregen kann dagegen praktisch überall auftreten. Im Gegensatz zu einem klassischen Hochwasser, was sich mehrere Stunden oder Tage im Voraus ankündigt und recht genau vorhergesagt werden kann, hat Starkregen sehr kurze Vorwarnzeiten. Während Hochwasserereignisse typischerweise nach starken Regenfällen und Tauwetter im Winter auftreten, kommt Starkregen vor allem in den Sommermonaten vor.

Was ist Hochwasser?

Hochwasser tritt auf, wenn im Einzugsgebiet des Gewässers große Niederschlagsmengen fallen und diese aufgrund des natürlichen Gefälles über Nebenbäche und Zuflüsse in einem größeren Fließgewässer zusammenlaufen. Hoch-wasserereignisse können unterschiedliche Ursachen haben. Sie entstehen bei langanhaltenden Regenfällen im Einzugsgebiet, bei einsetzender Schneeschmelze nach einer Winterperiode oder durch Starkregenereignisse.

Was sind die Folgen von Starkregen und welche Schäden können auftreten?

Bei Starkregen kommt es zu wild abfließendem Oberflächenwasser sowohl auf befestigten als auch auf unbefestigten Flächen wie beispielsweise landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das bedeutet, es fällt in kurzer Zeit so viel Regen, dass das Wasser nicht schnell genug versickern oder in die Kanalisation gelangen kann.

Bei seltenen oder extremen Starkregenfällen ist die Kanalisation überlastet und kann kein Wasser mehr aufnehmen.

Durch Starkregen können die Gewässer ansteigen und über die Ufer treten. In allen Fällen kommt es zu Überflutungen. Regenwasser und Schlamm können große Schäden an Gebäuden sowie Infrastruktur-einrichtungen hinterlassen. Sowohl die Einrichtung (Möbel, Hausrat, Waren, Maschinen etc.) als auch die Gebäudesubstanz selbst (Vernässung, Schimmel, etc.) können in Mitleidenschaft gezogen werden. Möglich ist auch das Aufschwimmen von Öltanks mit der Gefahr, dass Öl unkontrolliert austritt. Öltanks sollten daher gegen Auftrieb gesichert sein, da es ansonsten zu Umweltschäden kommen kann.
 

Welche Bereiche und Objekte sind bei Starkregen besonders gefährdet?

Bei Starkregen besteht eine besondere Gefährdung für die folgenden Bereiche:

  • Grundstücke in Geländesenken,
  • Grundstücke am Hang oder an abschüssigen Straßen (hier kann es zu wild abfließendem Oberflächenwasser mit hohen Fließgeschwindigkeiten kommen),
  • besonders dicht besiedelte Stadtteile mit hoher Bodenversiegelung,
  • Grundstücke in der Nähe von Gewässern.

Bei Starkregen besteht eine besondere Gefährdung für die folgenden Objekte:

  • tiefliegende bzw. unterirdische Räume oder Infrastrukturen, in die das Wasser bei Starkregeneindringen kann (beispielsweise Souterrainwohnungen, Keller, Tiefgaragen, Unterführungen),
  • Objekte in Bereichen ohne ausgeprägte Bordsteinkante (hier kann wild abfließendes Oberflächenwasser auf das Grundstück und in die Gebäude eindringen),
  • tiefliegende Räume in Gebäuden ohne Rückstausicherung.

Achtung! In tiefliegenden Räumen ohne Rückstausicherung besteht auch bei weniger starken Niederschlägen oder trockenem Wetter eine Überflutungsgefahr. Eine Rückstausicherung ist Pflicht. Die technischen Regelwerke (DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986 Teil 100) und die Abwassersatzung der Stadt Siegen schreiben vor, dass alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau gesichert sein müssen.
 

Gab es in der Vergangenheit bereits Starkregenereignisse in Siegen?

Ja, auch im Stadtgebiet Siegen ist es bereits zu Starkregenereignissen gekommen, die zu lokalen Überflutungen von Straßenabschnitten und Gebäuden geführt haben. Besonders verheerende Auswirkungen hatte ein Starkregen, der am 28. August 2002 im Raum Kaan-Marienborn niederging. Als Folge hiervon hatte sich der Hang des Friedhofs Kaan-Marienborn so mit Wasser vollgesogen, dass etliche Kubikmeter Erdreich inklusive der Särge bis in die angrenzende Wohnbebauung abrutschten.

Bis auf diesen Vorfall ist das Stadtgebiet Siegen im Vergleich zu den Ereignissen in anderen Regionen Deutschlands bisher glimpflich davongekommen. Es ist aber möglich und nicht auszuschließen, dass es auch in Siegen zu extremen Starkregenereignissen kommt und dadurch größere Überflutungen entstehen. Dies kann nicht irgendwann, sondern bei entsprechender Wetterlage jederzeit passieren. Wäre zum Beispiel das Starkregengebiet "Bernd" vom 12. bis 19. Juli 2021 nur 50 km weiter östlich verlaufen, wäre vermutlich anstatt der Ahr auch das Einzugsgebiet der Sieg betroffen gewesen und hätte in Siegen unter Umständen katastrophale Folgen gehabt.

Wer ist von Hochwaser betroffen?

Aus den Hochwassergefahrenkarten erkennen Sie, ob Sie bei Hochwasser betroffen sein können (blaue Flächen). Die Karten zeigen allerdings nur die Gefahren durch Flusshochwasser, nicht die durch Sturzfluten, die bei Starkregen quasi überall und lokal sehr begrenzt auftreten können.

Hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit unterscheiden die Karten in:

HQhäufig

Das Hochwasser tritt im Mittel alle 10 bis 25 Jahre auf, also relativ häufig.

HQ100

Das Hochwasser tritt im Mittel alle 100 Jahre auf.

HQextrem

Das Extremhochwasser tritt im Mittel seltener als alle 100 Jahre auf. Diese Hochwasser sind sogenannte "Jahrtausendhochwasser": Sie sind selten, haben aber verheerende Folgen, wenn sich nicht alle Betroffenen durch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen auf sie einstellen (zu möglichen Vorsorgemaßnahmen siehe unten). Ein "HQextrem"-Szenario zeigt auch auf, wie sich das Wasser ausbreiten kann, wenn etwa Hochwasserschutzanlagen versagen oder der Durchfluss unter einer Brücke nicht mehr gewährleistet ist.

Die Farbintensität der blau eingefärbten Flächen in den Karten zeigt die unterschiedlichen Wassertiefen an: Je dunkler das Blau, desto tiefer ist das Wasser an der überfluteten Stelle.

Was muss ich tun, wenn mein Eigentum im Hochwassergebiet liegt?

Treffen Sie Vorsorge!

Dies ist in Ihrem eigenen Interesse. Zudem besteht auch gemäß § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine gesetzliche Verpflichtung für Jedermann, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Sie sind unter anderem dafür verantwortlich, dass von Ihrem Eigentum kein Schaden für Andere oder die Umwelt ausgeht, etwa durch Treibgut (beispielsweise Lagerholz) oder auslaufendes Heizöl.

Auch als Eigentümer von Häusern oder Anlagen, die erst ab einem extremen Hochwasser betroffen oder die durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen zunächst geschützt sind, sollten Sie vorsorgen. Die Gefahr etwa eines Dammbruchs oder der Verklausung (ein teilweiser oder vollständiger Verschluss eines Fließgewässerquerschnittes infolge angeschwemmten Treibgutes oder Totholzes) von Brücken und Durchlässen kann nicht ausgeschlossen werden. Im Vorfeld können Risiken oft mit einfachen Mitteln minimiert werden. Ist das Hochwasser einmal da, ist es hingegen für die meisten Maßnahmen zu spät.

Welche Maßnahmen zur Hochwasservorsorge soll ich treffen?

Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen immer von der individuellen Situation ab: Von den möglichen Wegen des Wassers, der vorhandenen Bausubstanz und der Nutzung der Räume. Neben baulichen Maßnahmen ist es auch wichtig, sich organisatorisch vorzubereiten, etwa durch einen persönlichen Notfallplan. Sie sollten die bei entsprechenden Wetterwarnungen für Sie wichtigen Informationsquellen, beispielsweise Informationen über Wasserstände (Pegelabruf), kennen und nutzen.

Einen guten Überblick, auf was zu achten ist und welche Maßnahmen es gibt, liefert die unten aufgeführte Hochwasserschutzfibel des Bundes:

Hochwasserschutzfibel- Objektschutz und bauliche Vorsorge (Stand: Februar 2022) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

Hilft mir bei Hochwasser die Feuerwehr?

Die Feuerwehr und andere Organisationen der Gefahrenabwehr müssen sich bei großen Schadensereignissen mit erster Priorität um die Rettung von Menschenleben oder den Schutz wichtiger Infrastruktureinrichtungen kümmern. Sie können nicht überall gleichzeitig vor Ort sein. Daher dürfen Sie sich auf die sofortige Hilfe durch die Feuerwehr (Keller auspumpen, Schutz Ihres privaten Eigentums etc.) bei Hochwasser nicht in jedem Fall verlassen.

Mein Grundstück liegt in einem "HQ100-Bereich". Was bedeutet das?

Flächen, die laut Hochwassergefahrenkarte (FLUSSGEBIETE NRW) in einem HQ100-Bereich liegen, sind in der Regel als Überschwemmungsgebiet festgesetzt oder mindestens "vorläufig gesichert". In festgesetzten sowie in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist eine neue Bebauung oder eine bauliche Veränderung grundsätzlich untersagt. Für alle baulichen Maßnahmen sind wasserrechtliche Ausnahmegenehmigungen erforderlich.

Festgesetztes/ vorläufig gesicherter Überschwemmungsgebiet

Informationen darüber, ob ein Grundstück in einem festgesetzten oder in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt, erhalten Sie bei der zuständigen unteren Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. Sie können die Angaben ebenfalls in dem Geoportal des Kreises Siegen-Wittgenstein abrufen.

Wenn Sie in einem solchen Gebiet eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchten, wenden Sie sich an die städtische Bauaufsichtsbehörde.

Ich möchte in einem "HQ100-Bereich" bauen. Ist das möglich?

Planen Sie auf einem Grundstück im vorläufig gesicherten bzw. festgesetzten Überschwemmungsgebiet einen Neu- oder Umbau, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Eine Ausnahme darf nur genehmigt werden, wenn die Hochwassersituation nicht verschlechtert und zeitgleich für einen Ausgleich des in Anspruch genommenen Hochwasserrückhalteraums (Retentionsraumausgleich) gesorgt wird. Bauliche Anlagen müssen hochwasserangepasst ausgeführt werden. Daher müssen Sie in einem entsprechenden Antrag neben einer hochwasserangepassten Bauweise nachweisen, wie sich der Bau auf den Wasserabfluss auswirkt und wie der beanspruchte Hochwasserrückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird.

Nehmen Sie dazu vor Antragstellung mit der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Siegen oder der Unteren Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein (Umweltamt) Kontakt auf und ziehen Sie einen mit hochwasserangepasstem Bauen vertrauten Architekten hinzu.

Welche Strategien des hochwasserangepassten Bauens gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei Strategien des hochwasserangepassten Bauens:

Ausweichen

Etwa durch Aufständern des Gebäudes oder durch Verlagerung des Gebäudes an eine Stelle außerhalb des Gefahrenbereich.

Widerstehen

Durch stationäre oder mobile Schutzmaßnahmen am oder außerhalb des Gebäudes, die das Eindringen des Wassers verhinder.

Nachgeben

Zulassen einer definierten Flutung einzelner Gebäudeteile.

Achten Sie auch darauf, dass von Ihrem Gebäude oder Ihren Anlagen keine Gefahr ausgehen kann, etwa durch auslaufendes Öl oder Treibgut. Weitergehende Informationen finden Sie in den nachfolgend aufgeführten Veröffentlichungen.

Wenn Sie weitere Fragen zur Unterhaltung der Fließgewässer und zum Hochwasserschutz in Siegen haben, wenden Sie sich bitte an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi).

Wo erhalten Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten weitere Informationen?

Zusätzlich zu den Informationen auf dieser Seite haben die Stadtentwässerungsbetriebe Köln den

Leitfaden zur Starkregenvorsorge: "Wassersensibel planen und bauen in Köln"

entwickelt. Er richtet sich unter anderem an Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten. Der Leitfaden zeigt mögliche Schwachstellen auf Grundstücken bzw. von Gebäuden auf und gibt praktische Hinweise, wie sich Gebäudeeigentümer wirksam vor Schäden durch die Folgen von Starkregen, Rückstau oder Sickerwasser schützen können.

Vorsorge- und Schutzmaßnahmen: Fragen und Antworten (FAQ)

Warum brauche ich eine Rückstausicherung?

Kanalrückstau entsteht, wenn der Wasserstand im Kanalnetz und in der Hausanschlussleitung ansteigt. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren drückt dann das Wasser aus dem öffentlichen Kanalnetz in die Haus-anschlussleitungen zurück. Der Wasserstand kann bis zur sogenannten Rückstauebene ansteigen. Tiefliegende Räume, beispielsweise Kellerräume, die nicht gegen Rückstau gesichert sind, können dann durch Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten und andere Öffnungen überflutet werden.
Kanalrückstau ist ein normales Phänomen und kann auch bei trockenem Wetter oder "gewöhnlichen" Regenfällen auftreten, in seltenen Fällen auch bei Verstopfungen im Kanalnetz. Es ist normal, dass es im Kanalnetz zu Schwankungen des Wasserstandes bis zur Straßenoberfläche kommt. Dies bedeutet aber nicht, dass die Kanäle unzureichend bemessen sind oder dass der Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi) bauliche Maßnahmen zum Schutz der privaten Entwässerungseinrichtungen versäumt hat. Die technischen Regelwerke und die Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Entwässerung der Grund‐ stücke und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassersatzung) schreiben vor, dass alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau gesichert sein müssen. Der Einbau und die regelmäßige Wartung einer Rückstausicherung sind Pflicht. Auch wenn Sie über eine Versicherung gegen Schäden aus Rückstau verfügen, wird diese im Falle eines Schadens von Ihnen den Nachweis über eine ausreichende Wartung verlangen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Besonders wichtig ist, dass die Dachentwässerung nicht in das durch Rückstauvorrichtungen gesicherte Leitungsnetz des Gebäudes eingeleitet wird. Dies würde dazu führen, dass sich die Rückstausicherung bei Starkregen verschließt und Sie Ihr Gebäude über die Dachentwässerung fluten. Die Dachentwässerung muss daher in Fließrichtung hinter der Rückstausicherung angeschlossen sein. Es gibt verschiedene Arten von Rückstausicherungen. Einfache Rückstausicherungen sind nicht für fäkalienhaltiges Wasser geeignet. Wenn sich beispielsweise im Keller eine Toilette befindet, ist eine Hebeanlage sinnvoll. Weitere Informationen erhalten Sie über ihren Sanitärinstallateur oder einen Fachplaner aus dem Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA).

Warum sollte ich selbst Maßnahmen der Eigenvorsorge treffen?

Auch Privatleute sind in Deutschland rechtlich verpflichtet, Maßnahmen der Eigenvorsorge zu treffen. § 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Insbesondere ist die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen anzupassen. Zum Hochwasserbegriff gehört hier auch wild abfließendes Oberflächenwasser. Abgesehen von der rechtlichen Verpflichtung sind Maßnahmen der Eigenvorsorge im eigenen Interesse sinnvoll. Oft kann schon mit kleinen Maßnahmen der Schaden spürbar verringert werden.

Was kann ich tun, um mein Grundstück und meine Immobilie vor Starkregen zu schützen?

Zunächst einmal ist es sinnvoll, eine erste Gefährdungsabschätzung durchzuführen. Dabei helfen die folgenden Fragestellungen:

  • Liegen das Grundstück bzw. das Gebäude in einer Geländesenke oder unterhalb einer abschüssigen Straße oder eines Hanges?
  • Haben befestigte Flächen auf dem Grundstück (Zufahrten, Stellplätze, Gehwege) ein Gefälle zum Gebäude?
  • Kann zu diesen Flächen Niederschlagswasser von der Straße oder von Nachbargrundstücken gelangen?
  • Kann Niederschlagswasser über einen äußeren Kellereingang, eine Tiefgaragenzufahrt, über Lichtschächte, Kellerfenster oder durch ebenerdige Zugänge (Haustür, Terrassentür) ins Gebäude eindringen?
  • Befinden sich Ablaufstellen (beispielsweise Waschbecken, Toiletten, Bodeneinläufe etc.) im Gebäude unterhalb der Rückstauebene?
  • Sind durch vorherige Starkregenereignisse Schäden am Gebäude oder am Grundstück entstanden?

Können Sie eine oder mehr Fragen mit "Ja" beantworten, ist eine genauere Überprüfung der gegebenenfalls  vorhandenen Schwachstellen durch einen Fachplaner zu empfehlen.

Je mehr Fragen mit "Ja" beantwortet werden können, desto größer ist die Gefahr eines Schadens bei einem auftretenden Starkregenereignis. Je nach Schwachstelle können Maßnahmen wie Aufkantungen, Schwellen, Schutzwände, druckwasserdichte Türen und Fenster, Rückstausicherungen oder Wandabdichtungen die Gefahr deutlich verringern.

Einen guten Überblick, auf was zu achten ist und welche Maßnahmen es gibt, liefert die unten aufgeführte Hochwasserschutzfibel des Bundes:

Hochwasserschutzfibel- Objektschutz und bauliche Vorsorge (Stand: Februar 2022) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

Welche Maßnahmen werden vom Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi) umgesetzt?

Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi) plant das Kanalnetz zukunftsorientiert, betreibt es zielgerichtet und berücksichtigt bei Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen die aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen. Auf diese Weise trägt der ESi aktiv zum Schutz vor Überflutungen bei. So wurden in den letzten Jahren zahlreiche Regenrückhaltebecken und Kanalstauräume geschaffen und damit die Speicherkapazitäten der Kanalisation kontinuierlich vergrößert.

Eine vollständige Ableitung seltener oder extremer Starkregenfälle durch die Kanalisation allein ist aus technischen Gründen derzeit und auch zukünftig nicht realisierbar.

Welche weiteren Maßnahmen werden von der Stadt Siegen umgesetzt?

Bereits im Rahmen der Planung neuer Wohn- oder Gewerbegebiete wird der Schutz vor Starkregen und Hochwasser berücksichtigt. In Neubaugebieten werden Notwasserwege ausgewiesen, über die das Wasser im Starkregenfall oberflächlich abfließen kann, ohne eine Überflutung zu erzeugen. Versiegelungsgrade, Dachbegrünungen und Flächenentsiegelungen zur Abflussverringerung werden durch Vorgaben im Bebauungsplan gesteuert. Weiterhin werden Rückhaltebecken oder Rückhalteräume für Niederschlagswasser ausgewiesen, in denen das angefallene Regenwasser aufgefangn und zwischengespeichert werden kann. Grundsätzlich werden bei allen Planungen die Aspekte zum Schutz der Infrastruktur vor Starkregen und Hochwasser integriert.

Warum wird das Kanalnetz nicht vergrößert?

Das Siegener Kanalnetz entspricht dem allgemein anerkannten Stand der Technik und ist für die jeweilige Flächenstruktur (Ländliche Gebiete, Wohngebiete, Stadtzentren, Gewerbegebiete etc.) gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausreichend dimensioniert. Für seltene bzw. extreme Starkregenereignisse kann das Kanalnetz aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht ausgelegt werden. Darüber hinaus fällt bei Starkregen oft so viel Niederschlag innerhalb kurzer Zeit, dass das Wasser gar nicht in die Kanalisation gelangt, sondern direkt an der Oberfläche abfließt. Größere Kanäle würden also das Problem nicht lösen. Hier ist es wesentlich zielführender, kurzzeitig Überflutungen von Verkehrs- und Freiflächen zu akzeptieren, um die Wassermengen gezielt abzuleiten. Gegen außergewöhnliche Starkregenereignisse können Gebäude und Infrastruktureinrichtungen nur mit entsprechenden Objektschutzmaßnahmen geschützt werden.

Weitere Informationen

Aktuelle Pegelstände

Aktuelle Informationen über die Pegelstände der Fließgewässer Sieg, Ferndorf und Weiß erhalten Sie auf dem Hochwasserportal.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen:

Aktuelle Informationen/Lageberichte zu Hochwasser

Hochwasserportal.NRW: Hydrologische Daten 

Amtliche Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App "Meine Pegel"

"Meine Pegel" ist die amtliche Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App mit rund 2.500 Pegeln in Deutschland - ein Service von www.hochwasserzentralen.de

Kostenloser Download der App über die Stores von: 
Android (Google Play Store), iOS (App Store) und Windows 10 (Microsoft Store).

Aktuelle Hochwasserereignisse

Das Länderübergreifende Hochwasserportal wird gemeinsam von den deutschen Bundesländern betrieben.
Jedes teilnehmende Bundesland stellt hierfür laufend aktuelle Daten einer Auswahl von Hochwassermeldepegeln und eine Kurzinformation zur aktuellen Hochwasserlage zur Verfügung.

Länderübergreifendes Hochwasserportal

Umweltbundesamt

In vielen Regionen Deutschlands haben starke Regenfälle zu Hochwasser und großen Zerstörungen geführt. Was ist nach dem Rückgang des Wassers zu beachten? Wer hilft bei Problemen nach dem Hochwasser? Was ist beim Trinkwasser zu beachten? Und was tun gegen Schimmel?

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in den FAQs des Umweltbundesamtes ...

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Beratung zur Starkregenvorsorge, zur Prüfung und Sanierung von Abwasserleitungen und Fremdstoffen im Abwasser

Sie wissen nicht, ob Sie Ihre Abwasserrohre prüfen lassen müssen oder was dabei beachtet werden sollte? Sie wollen erfahren, welche Maßnahmen Sie bei Starkregen ergreifen können, damit Ihr Keller nicht vollläuft? Oder Sie wollen wissen, wie Sie mit Ihrem Verhalten die Umwelt und Ihren Geldbeutel schonen können?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berät Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in NRW in allen Fragen rund um die Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasseranlage, zum Umgang mit anfallendem Abwasser und zum Schutz vor Nässe bei Starkregen.

https://www.abwasser-beratung.nrw/

Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung?

www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/regen-hagel-sturm-und-gewitter-wofuer-haftet-welche-versicherung-13903

HochwasserKompetenzCentrum (HKC) e.V.

Das HKCe.V. verfolgt gemeinnützige Zwecke zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, sowie von Bildung, Beratung und Erziehung in allen Fragen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements. 

https://hkc-online.de/de

Hochwasser.Info.Bayern

Vor, während und nach dem Hochwasser - Das können Sie tun!

https://www.hochwasserinfo.bayern.de/aktiv_werden/buerger/einfuehrung/index.htm