Die Grünflächenabteilung macht außerdem darauf aufmerksam, das am 8. April 2024 die Mäharbeiten auf den Friedhöfen beginnen werden. Daher ist ab dem 8. April bis zum 15. Oktober 2024 das Aufstellen von losem Grabschmuck, zum Beispiel Pflanzschalen oder Vasen, auf den Grabplatten der Urnenrasengräber nicht gestattet. Das Aufstellen von figürlichem Grabschmuck und kleineren Gegenständen auf Rasengräbern ist ohnehin nicht zulässig, da dadurch die Ausführung der laufenden Pflegearbeit erschwert wird.