Schon früh war klar, dass an der Hauptschule erneut keine und an den beiden Realschulen maximal zwei Eingangsklassen an der Realschule Am Oberen Schloss gebildet werden können. Die Genehmigung dieser zwei Eingangsklassen wurde Ende letzte Woche von der Bezirksregierung Arnsberg erteilt.
Für die Gesamtschulen wurden ebenfalls die Genehmigungen erteilt. Insofern werden die Gesamtschule Am Rosterberg mit derzeit 91 Schülerinnen und Schülern und die Gesamtschule Auf dem Schießberg mit aktuell 92 Schülerinnen und Schülern in je vier eingerichteten Eingangsklassen in das neue Schuljahr starten. Erfahrungsgemäß sind dies noch keine endgültigen Zahlen, mit weiteren Anmeldungen ist zu rechnen.
Vor dem Hintergrund, dass die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule und die Gesamtschule Eiserfeld je 135 Schulplätze bieten, werden mindestens 453 Schulplätze in der Schulform Gesamtschule zur Verfügung stehen.
Schuldezernent Andree Schmidt kommentiert: "Mit der Errichtung der Gesamtschule Auf dem Schießberg zum Schuljahr 2016/2017 und der Gesamtschule Am Rosterberg dann zum Schuljahr 2023/2024, ist es der Stadt Siegen gelungen, die Anzahl der Schulplätze in der Schulform Gesamtschule so zu erhöhen, dass alle dort angemeldeten Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz erhalten können. Dem entscheidenden Elternwillen, der zum zweiten Mal in Folge merklich vom per Bürgerentscheid festgestellten Bürgerwillen abweicht, können wir erfreulicherweise Rechnung tragen!"
Das Anmeldeverfahren komplettieren nach heutiger Rückmeldung der Bezirksregierung Arnsberg die Gymnasien: Zum Fürst-Johann-Moritz-Gymnasium liegen 104 Anmeldungen vor, es werden vier Eingangsklassen eingerichtet. Das Gymnasium Am Löhrtor (94 Anmeldungen) und das Gymnasium Auf der Morgenröthe (91 Anmeldungen) nehmen Schülerinnen und Schüler in je drei Eingangsklassen auf. Damit werde auch hier dem Willen und Wahlverhalten der Familien für die Schulform und die jeweilige Schule Rechnung getragen, zeigt sich Andree Schmidt zufrieden, dass die Bezirksregierung als Schulaufsicht diesem Willen und dem daraus resultierenden Wunsch der Schulen und des Schulträgers gefolgt ist.