Förderfähig sind Projekte, die zum Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz in den Stadt- und Ortsteilen beitragen. Gestartet hat die Stadt Siegen das Förderprogramm im Jahr 2016, seitdem werden hierfür jährlich 50.000 Euro im städtischen Haushalt bereitgestellt.
Bei Privatpersonen beträgt der Fördersatz 50 Prozent, der Zuschuss bei ortsbildprägenden Gebäuden ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Bei Maßnahmen an historisch erhaltenswerten Gebäuden durch Vereine können 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernommen werden, die Förderobergrenze liegt hier bei maximal 10.000 Euro. Darüber hinaus können Vereine seit diesem Jahr auch Anträge für Maßnahmen an Gemeinschaftseinrichtungen stellen, die nicht historisch oder erhaltenswert sind und die für Veranstaltungen der örtlichen Gemeinschaft genutzt werden können. Hier beträgt der Fördersatz 30 Prozent, der Zuschuss maximal 10.000 Euro. Zudem sind Maßnahmen an ortsbildprägenden Außenanlagen und Freiflächen förderfähig. Sie werden mit 50 Prozent und maximal 1.000 Euro bezuschusst.
Online-Antrag
Interessierte finden den
noch bis einschließlich Montag, 30. September 2024, im städtischen Serviceportal unter www.serviceportal-siegen.de.
Beratung und Kontakt
Wer in diesem Jahr noch ein entsprechendes Projekt angehen möchte oder bereits umgesetzt hat, kann sich per E-Mail an stadtentwicklung@siegen-stadt.de bei der städtischen Arbeitsgruppe Stadtentwicklung melden. Das Team bietet außerdem an, im Vorfeld zu beraten und bei der Antragstellung zu unterstützen.