"BlueBox" in Siegen: Neues Gebäude, gleicher Standort

Die Kinder- und Jugendeinrichtung "BlueBox" in Siegen soll in den kommenden Jahren einen Neubau erhalten. Dabei bleibt der zentrale Standort an der Sandstraße 54 unverändert, denn das künftige Gebäude wird an gleicher Stelle am Bertramsplatz errichtet. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss im nichtöffentlichen Teil seiner vergangenen Sitzung am 6. November empfohlen. Das letzte Wort hierzu hat nun der Rat, bei dem das Thema in der nächsten Sitzung am kommenden Mittwoch, 20. November, auf der Tagesordnung steht. Die "BlueBox" befindet sich in Trägerschaft des Stadtjugendrings Siegen, der Arbeitsgemeinschaft der Siegener Jugendverbände mit rund 138 Vereinen und Verbänden.

Das derzeitige Gebäude bietet auf 1.400 Quadratmetern Nutzfläche einen stark nachgefragten, innovativen Ort für Kinder und Jugendliche, Gruppen, Vereine und Verbände. Als Raumkonzept sind Sitzungs- und Gruppenräume, ein voll ausgestatteter Veranstaltungsraum, eine Musikwerkstatt, ein Bistro und ein Internet- wie PC-Schulungsbereich vorgesehen. Dieses wurde unter Beteiligung städtischer Akteure, dem Team der BlueBox, dem Stadtjugendring und der Zentralen Gebäudewirtschaft (ZGW) der Stadt Siegen entwickelt. Ein Neubau ist notwendig, da das Bestandsgebäude mit Blick auf die Baukonstruktion wie aus energetischen und statischen Gründen nur noch mittelfristig betrieben werden kann.

Aufgrund der exponierten Lage und der vielfältigen Funktionen des Gebäudes sowie des umgebenen Freiraums hat die Stadt Siegen sich dafür ausgesprochen, im Rahmen der Planungsvergabe ein konkurrierendes Verfahren durchzuführen. Für den weiteren Prozess ist wichtig: Die Kinder und Jugendlichen sollen - wie auch schon in den 1990er Jahren bei der Entstehung der BlueBox - bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Planung mit aufgenommen werden. Dies wurde mit der Empfehlung des Rates nunmehr auch politisch bekräftigt.

Um einen Neubau finanziell stemmen zu können, ist geplant, Fördermittel - etwa aus der Städtebauförderung - zu beantragen. Die Verwaltung skizziert in ihrer Vorlage als Planungsverfahren einen nicht-offenen, einphasigen hochbaulichen Wettbewerb durchzuführen und auf dieser Basis dann Fördermittel zu beantragen. Aufgrund der entsprechend langen Vorlaufphase ist jedoch erst mittelfristig mit einem Baubeginn zu rechnen.