Dank der Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen kann eine Prämie von 5.000 Euro an die Preisträgerinnen und Preisträger ausgezahlt werden.
Prämiert werden in diesem Jahr Projekte oder Aktionen, denen es gelungen ist, Gemeinschaft zu schaffen und Heimatgefühl zu vermitteln. Heimat ist Lebensqualität und schafft
Verbundenheit. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in unserer Stadt deutlich sichtbar werden zu lassen. Täglich setzen sich Menschen hier bei uns ehrenamtlich dafür ein, im Großen und vielmehr im Kleinen dazu beizutragen, dass Heimat bewahrt und gleichzeitig für die Zukunft gestaltet werden kann. Durch das Ehrenamt wird die Gesellschaft in vielfältiger Art und Weise gestärkt. Gesucht werden zum Beispiel Projekte von Initiativen, Vereinen oder Einzelpersonen, die der Nachbarschaftshilfe gelten, sich gegen die Vereinsamung von Menschen wenden oder der Integration dienen. Andere Aktionen können aus dem Bereich der Brauchtumspflege sein. Alles, was in der Nachbarschaft oder im Ortsteil dazu beiträgt, Gemeinschaft zu schaffen und zu bewahren, ist Heimatpflege und damit preiswürdig. Neben der Wertschätzung für die geleistete Arbeit verbindet sich damit auch die Chance, vor Ort über das Thema "Heimat" zu diskutieren und eine Sammlung gelungener, nachahmenswerter Heimatinitiativen beziehungsweise Praxisbeispiele sichtbar zu machen. Förderpreise sind neben Lob und Anerkennung zugleich auch Ansporn für andere. So sollen dadurch zugleich neue Interessierte ermutigt werden, sich für ihre Heimat zu engagieren, denn Heimat braucht immer weitere und neue Unterstützerinnen und Unterstützer.
Formale Voraussetzung für die Bewerbung sind die folgenden: Die Projekte müssen allgemein zugänglich, das heißt, für die Öffentlichkeit erleb- beziehungsweise nutzbar, ehrenamtlich durchgeführt, gemeinnützig, zukunftsorientiert und nachhaltig sein und in Siegen umgesetzt werden.
Bewerbungen willkommen!
Personen, Vereine, Initiativen können sich selbst mit ihrem Projekt bei der Stadt Siegen bewerben. Ebenso willkommen sind Vorschläge von Personen, die nicht selbst mitwirken, sondern einfach nur begeistert vom Engagement anderer sind.
Voraussetzungen
Berücksichtig werden bei der Auswahl natürliche und juristische Personen. Kommerzielle Projekte beziehungsweise Maßnahmen können nicht berücksichtigt werden. Außerdem müssen die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen oder umsetzungsreif geplant, jedoch nicht schon vor dem 31. Dezember 2022 beendet worden sein. Diese zeitlichen
Ausschlusskriterien gelten ausdrücklich nicht für Projekte, Maßnahmen und Initiativen, die von ihrer Natur her auf längere, mehrjährige Zeiträume angelegt sind. Ausgeschlossen von der Förderung über den Heimat-Preis sind Projekte, Maßnahmen, Initiativen von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie solche, die aus anderen städtischen Mitteln gefördert werden.
Bewerbung
Bewerbungen und Vorschläge für den Heimat-Preis der Universitätsstadt Siegen können bis zum 31. August 2024
- schriftlich, adressiert an: Stadt Siegen, Postfach 10 03 52, 57003 Siegen,
per E-Mail an kultur@siegen-stadt.de unter dem Stichwort "Heimat-Preis"
oder
- online über das Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen per Online-Service "Heimat-Preis der Universitätsstadt Siegen 2024: Bewerben oder Vorschlag einreichen" eingereicht werden.
Auch kann ein Vorschlags- bzw. Bewerbungsformular (PDF-Format) per E-Mail an kultur@siegen-stadt.de oder telefonisch bei Katja Leichsenring unter 0271 404-3055 angefordert werden oder steht nachfolgend zur Verfügung:
Download-Dokument
Heimat-Preis 2024: Vorschlags-/ Bewerbungsformular
Preisvergabe/ Preisverleihung
Über die Vergabe des Heimat-Preises der Universitätsstadt Siegen entscheidet eine Jury, die aus dem Bürgermeister und je einer Vertreterin beziehungsweise einem Vertreter der Ratsfraktionen besteht.
Beratend unterstützen der Kulturdezernent, der Stadtbaurat sowie die Leiterin der städtischen Kulturabteilung die Jury. Die Jury entscheidet auch, ob der Heimat-Preis an einen (einzigen) Empfänger oder eine Empfängerin vergeben oder maximal drei Preisträgerinnen oder Preisträger aufgeteilt wird.