Unter dem Motto “Schlichten statt Richten” vermitteln Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich in strittigen Situationen. Der Bereich Siegen II umfasst den Bereich Alt-Siegen nördlich des Verlaufs der Straßen Freudenberger Straße (einschließlich der Gemarkungen Trupbach und Seelbach), Am Bahnhof, Berliner Straße, Spandauer Straße, Frankfurter Straße bis zur Grenze Weidenau.
Ziel der Schiedsleute ist es, eine einvernehmliche und preiswerte Einigung zwischen den beteiligten Parteien zu erreichen. “Schlichten statt Richten” beinhaltet eine außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsfrauen und Schiedsmänner, sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch bei strafrechtlichen Vergehen wie Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses.
Die gesetzliche Grundlage für das Schiedsamt bildet das Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 1992. Wer sich für das Schiedsamt interessiert, zwischen 25 und 75 Jahren alt ist, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, nicht unter Betreuung steht und im Schiedsamtsbezirk wohnt, kann sich bis zum 15. Januar 2024 schriftlich bei der Stadt Siegen, Abteilung 2/1 - Recht und Versicherungen, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen bewerben.
Die Bewerbung muss Namen, Vornamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Werdegang enthalten. Die Schiedspersonen werden vom Rat für fünf Jahre gewählt, Wiederwahlen sind möglich. Auf ihr Amt werden Schiedspersonen durch entsprechende Schulungen vorbereitet. Die Schiedsamtstätigkeit ist ehrenamtlich. Es wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Weitere Informationen sind erhältlich bei Alina Tinteler, telefonisch unter 0271 404 -3204 und per E-Mail an a.tinteler@siegen-stadt.de sowie unter www.schiedsamt.de und www.bds-siegen.de.