Die Grundbesitzabgaben sind auf vier Fälligkeiten gleichermaßen aufgeteilt, von denen die letzte Rate zum 15. November 2023 minimal (überwiegend Cent-Beträge) abweicht. Die daraus entstehenden Differenzen werden bei künftige Abbuchungen nachgeholt beziehungsweise erstattet. Die Daten der Gewerbesteuer wurden von der städtischen Steuerabteilung anhand noch vorhandener analoger Akten validiert.