Grundlage dafür ist der Erlass "Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und anderen extremen Wetter-Ereignissen" vom 15.10.2022.
Wie bereits am heutigen Tag entscheiden die Schulleitungen "im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten der Schule über die Art der Einrichtung von Unterricht in räumlicher Distanz".
Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Betreuung durch die Schule zu gewährleisten.