“Die Lehrkräfte werden - unabhängig von dieser Regelung - ihren Dienst antreten, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen. Sie können auf Anordnung der Schulleitung Distanzunterricht auch von einem anderen Ort als der Schule erteilen. Eltern und Träger des Ganztags werden von der Schule rechtzeitig über die getroffenen schulischen Maßnahmen informiert”, heißt es in der Mitteilung der Bezirksregierung.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, wird eine angemessene Betreuung durch die Schulen gewährleistet.