Allgemeine Informationen
Die Stadt Siegen hat auf einer rund 5 Kilometer langen Strecke zwischen dem Busbahnhof Geisweid und der Innenstadt eine so genannte "Umweltspur" auf dem Straßenzug Weidenauer Straße - Hagener Straße - Sandstraße eingerichtet. Diese darf ausschließlich von Fahrrädern und ÖPNV befahren werden. Dafür wurde ein Fahrstreifen in der gesamten Breite zu einem Radfahrstreifen umgewandelt, der mit dem Zusatz "Linienverkehr frei" auch für Busse zugelassen ist. Busse können, müssen aber nicht die Umweltspur befahren. Kreuzungsbereiche sind rot markiert, um Autofahrerinnen und Autofahrer darauf hinzuweisen, dass sich Radfahrende auf dem benachbarten Fahrstreifen befinden können. Vor allem beim Rechtsabbiegen ist besondere Vorsicht geboten.
"Im Zentrum steht nicht, dem Auto Fläche wegzunehmen, sondern Menschen, die vor der Entscheidung stehen, auf das Fahrrad umzusteigen, oder Berufspendler sind, ein verbessertes Wegenetz anbieten, damit gerade auf den Kurzstrecken das Auto öfters stehenbleiben kann", erklärt Bürgermeister Steffen Mues. “Die Umweltspur ist nicht durchgängig, sondern an das vorhandene Radwegenetz angebunden. Für uns stellt sie auch mit Blick auf die Topographie in unserer Stadt die beste Kompromisslösung für alle Verkehrsteilnehmenden im Stadtgebiet dar.” Für die Planung wurde ein digitales Verkehrsmodell genutzt, mit dem simuliert wurde, wie sich der Verkehr ändert, wenn Straßen anders konzipiert werden.
Zum Hintergrund
Grundlage für die Einrichtung einer Umweltspur in Siegen ist unter anderem das im November 2021 beschlossene Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW der Landesregierung. Es schafft den rechtlichen Grundstein für eine Gleichberechtigung aller Verkehrsträger im Straßenverkehr. Hierin wird beschrieben, dass zukünftig allen Verkehrsmitteln eine gleich bedeutsame Rolle zukommen soll. Dies schließt neben dem Kfz- und Radverkehr auch den ÖPNV und Fußverkehr ein. Schon nach der Einrichtung der Hüttentalstraße (HTS) sollte in Siegens Tallage ein Fahrstreifen je Richtung allein für den ÖPNV vorgesehen werden. Seit 2019 haben sich die Beschlussfassungen der Kommunalpolitik verstärkt mit dem Tenor, die Förderung des Umweltverbundes (= Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel) mehr zu thematisieren.
Exemplarisch sind hier folgende Anträge bzw. Beschlüsse zu nennen:
- Verkehrsausschuss, 15. Mai 2019
Prüfung der Einrichtung von Busspuren auf allen vierspurig verlaufenden Straßen
- Rat, 26. Februar 2020
auf Hauptachsen durchgängige Fahrradwege mindestens drei Meter breit
- Rat, 22. Februar 2021
Ausarbeitung “Strategischer Rahmenplan Radverkehr” unter Berücksichtigung vorhandener bzw. in Arbeit befindlicher Konzepte / Planungen.
Die Stadt Siegen hat darauf mit entsprechenden Planungen reagiert. Einbezogen waren hier von Anfang an die Polizei und der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC), der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) sowie die Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd (VWS).
Darüber hinaus gab es einen umfassenden Beteiligungsprozess. So wurden der Kommunalpolitik die Planungen in einem eigens dafür vorgesehenen Termin vorgestellt. Darüber hinaus hat die Stadt Siegen die Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz am 1. Februar 2023 informiert. Der Rat der Stadt Siegen hat die Einrichtung der Umweltspur am 21. Mai 2023 beschlossen. In der Beratungsfolge waren der Verkehrsausschuss (6. Juni 2023) und der Haupt- und Finanzausschuss (7. Juni 2023) vorausgegangen.
Streckenverlauf
Von Siegen nach Geisweid geht es vom Kölner Tor aus in die Friedrichstraße und links in die Emilienstraße. Wer von dort rechts in die Sandstraße abbiegt, ist auf dem ersten Teilstück der Umweltspur und kann über die Hagener Straße weiterfahren. Anschließend geht es rechts in die Gießereistraße über den Bahnübergang in der Samuel-Frank-Straße und auf die Weidenauer Straße bis zum HTS-Anschluss in Geisweid. Hier wechseln Fahrräder dann auf den Radweg unter die HTS und können dort bis zum ZOB Geisweid weiterfahren.
Die Gegenrichtung nach Siegen startet vor dem Geisweider ZOB an der Einmündung Bahnstraße. An der Rijnsburger Straße überqueren Radfahrendedann die Geisweider Straße über die dortige Fußgängerampel und nutzen den Radweg unter der HTS bis zur HTS-Anschlussstelle Geisweid. Dort wechseln sie auf die Umweltspur auf der Weidenauer Straße und fahren bis zur Hagener Straße weiter. Anschließend geht es rechts durch die Charlotte-Petersen-Straße und den Sieghütter Hauptweg. Von dort folgt ein weiterer Teil der Umweltspur auf der Sandstraße bis zur Abzweigung Mühlengrabenstraße.
Hier wird es eine Übergangslösung geben, bis die Ampel auf der Sandstraße (Höhe Heeserstraße) in der zweiten Jahreshälfte 2024 umgebaut ist: Über Am Siegsteg und durch die Heeserstraße geht es dann auf die aktuell bereits eingerichtete Bus-Rad-Spur auf der Sandstraße weiter in Richtung Kölner Tor über die Koblenzer Straße in Richtung Kochs Ecke.
Dokument
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Umweltspur
Darf die Umweltspur überquert bzw. gekreuzt werden, um nach rechts abzubiegen?
Ja, die Umweltspur darf sowohl an Kreuzungen und Einmündungen als auch bei Zufahrten überfahren bzw. gekreuzt werden. Dies ist auch an den Stellen möglich, an denen die Umweltspur keine gestrichelte Linie hat. Ein Befahren der Umweltspur zum Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen an einem Knotenpunkt ist nicht zulässig.
Darf die Umweltspur mit dem PKW befahren werden, um Platz für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zu schaffen?
Ja, Rettungsfahrzeugen im Einsatzfall muss jederzeit Platz eingeräumt werden. Dazu darf auch auf die Umweltspur ausgewichen werden. Rettungsfahrzeuge dürfen im Einsatzfall die Umweltspur auch direkt befahren. Es ist daher darauf zu achten, auf welchem Fahrstreifen sich die Rettungsfahrzeuge befinden, damit durch das Ausweichen keine Fahrwege blockiert werden.
Ist es erlaubt, auf der Umweltspur mit dem PKW zu halten?
Nein. Die Umweltspur ist als Radfahrstreifen ausgewiesen. Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten und Parken auf diesen untersagt.
Sind Ausnahmen von der Nutzung der Umweltspur möglich, zum Beispiel in Notfällen oder für bestimmte Fahrzeugtypen wie Elektrofahrzeuge?
Nein, sowohl Elektrofahrzeuge als auch Taxen sind nicht auf der Umweltspur zugelassen.
Darf die Umweltspur mit Mofas/Rollern (25 km/h) befahren werden?
Nein, Mofas und Roller sind auf einem Radfahrstreifen nicht zugelassen und dürfen daher auch die Umweltspur nicht befahren.
Darf die Umweltspur mit E-Scootern befahren werden?
Gemäß §10 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist die Benutzung erlaubt. E-Scooter/E-Tretroller dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften nur auf baulich angelegten Radwegen fahren. Das sind zum Beispiel gemeinsame Geh- und Radwege, dem Radverkehr zugeordnete Flächen von getrennten Geh- und Radwegen, Fahrradstraßen oder Radfahrstreifen. Sind solche Anlagen nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden.
Die Umweltspur ist ein Radfahrstreifen und daher gemäß der oben genannten Verordnung benutzungspflichtig. Die Benutzung von Flächen des Fußverkehrs (zum Beispiel eines Gehweges) ist für E-Scooter nicht zulässig.
Für Radfahrende: Gibt es spezielle Regelungen oder Vorfahrtsregeln, die auf der Umweltspur gelten und die ich als Verkehrsteilnehmer kennen sollte?
Es gelten die gleichen Verkehrsregeln wie auf allen Radfahrstreifen. Generell ist die Umweltspur wie ein regulärer Fahrstreifen zu betrachten. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Umweltspur ausschließlich vom Radverkehr und ÖPNV befahren wird. Radfahrende müssen sich nach der vorhandenen Signalisierung des Kfz-Verkehrs richten.
Für Radfahrende: Was hat es mit den Linksabbiegetaschen auf sich?
An zwei Knotenpunkten wurden Möglichkeiten zum indirekten Linksabbiegen eingerichtet. Wer sich nicht sicher genug fühlt, um einen Linksabbiegefahrstreifen zum direkten Abbiegen zu nutzen, kann von der Umweltspur aus in die Linksabbiegetasche fahren. Einige Sekunden vor der Querrichtung erhält diese Tasche über ein eigenes Lichtsignal mit einem Fahrradpiktogramm grün. Dadurch kann gesichert links abgebogen werden.
Für alle Verkehrsteilnehmenden: Was gibt es bei Rückstau zu beachten?
Auch bei Rückstau, zum Beispiel vor Lichtsignalanlagen, darf die Umweltspur nicht von Autos befahren werden. Wie bei Rückstau-Situationen üblich sind Knotenpunkte, Einmündungen und Zufahrten freizuhalten.